Julian Budak

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Der Stahl bringt seinen CO₂-Preis jetzt mit.

Seit Januar kostet importierter Stahl an der EU-Grenze einen CO₂-Aufschlag. Bezahlt wird er erst 2027, rückwirkend. Und als Nächstes sind die Maschinen selbst dran.

Julian Budak Gründer von budak.

Der CO₂-Grenzausgleich der EU, kurz CBAM, war lange ein Thema für Stahlwerke und Zollabteilungen. Seit dem 1. Januar 2026 ist er auch eines für den Maschinenbau. Denn der Maschinenbau kauft Stahl. In Deutschland geht rund jede achte Tonne an ihn.1

Was seit Januar gilt

Wer im Jahr mehr als 50 Tonnen Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU einführt, braucht eine Zulassung als CBAM-Anmelder und muss für die darin enthaltenen Emissionen Zertifikate kaufen.2 Verkauft werden diese Zertifikate erst ab dem 1. Februar 2027, rückwirkend für alle Einfuhren des Jahres 2026.3 Abgegeben werden müssen sie bis zum 30. September 2027.2

Der Preis folgt dem europäischen Emissionshandel. Für das dritte Quartal 2026 hat die Kommission 82,32 Euro pro Tonne CO₂ festgelegt.4 Wer also 2026 Stahl aus Drittländern einführt, sammelt gerade eine Rechnung an, die erst im nächsten Jahr fällig wird.

Gleichzeitig verlieren die europäischen Stahlwerke ihre kostenlosen Zertifikate im Emissionshandel. Nach geltendem Recht schrittweise bis 2034.5 Die Kommission hat im Juli vorgeschlagen, diesen Abbau bis 2038 zu strecken. Entschieden ist das noch nicht.6 So oder so steigen die CO₂-Kosten, die im europäischen Stahl stecken. Für einen typischen Knüppelhersteller lagen sie 2025 im Schnitt bei 26 Euro pro Tonne, rund 3,4 Prozent des Preises. Bis 2035 könnten es nach Einschätzung des Branchendienstes Fastmarkets rund 30 Prozent werden.7

Der nächste Schritt trifft die Maschine

Bisher erfasst CBAM Grundstoffe. Im Dezember 2025 hat die Kommission vorgeschlagen, den Mechanismus auf rund 180 stahl- und aluminiumintensive Folgeprodukte auszuweiten, ausdrücklich auch auf Maschinen und Geräte.8 Der Rat will rund 200 Produkte erfassen, das Parlament mehr als 400. Gelten soll die Ausweitung nach dem Vorschlag ab dem 1. Januar 2028.9

Das klingt nach Schutz für den europäischen Maschinenbau, weil auch importierte Maschinen dann einen CO₂-Aufschlag tragen. Es löst aber das eigentliche Problem nicht. Ein deutscher Hersteller, der eine Anlage nach Indien oder Brasilien verkauft, zahlt den höheren Stahlpreis mit. Sein chinesischer Wettbewerber auf demselben Markt nicht. Eine Entlastung für Exporte von Folgeprodukten sieht das Paket nicht vor.8

Der VDMA fordert deshalb, CBAM abzuschaffen oder grundlegend zu überarbeiten. Nach seiner Umfrage bekommen drei Viertel der Unternehmen von weniger als zehn Prozent ihrer Lieferanten aus Drittländern verlässliche Emissionsdaten. In über 90 Prozent der Meldungen werden Standardwerte verwendet.10

Ein Klimaschutzinstrument, das den Stahl schützt und den Verarbeiter allein lässt, verlagert die Emissionen nicht. Es verlagert die Wertschöpfung.

Was ein Betrieb jetzt tun sollte

Zuerst die eigenen Einfuhren zusammenzählen, über alle Standorte und das ganze Jahr. Die 50 Tonnen sind schnell erreicht. Dann bei den Lieferanten echte Emissionsdaten einfordern, denn die Standardwerte sind bewusst ungünstig angesetzt. Und in Angeboten mit längerer Laufzeit über Materialpreisklauseln nachdenken, die steigende CO₂-Kosten im Stahl abbilden.

Politisch halte ich den Grundgedanken für richtig. Wer in Europa CO₂ bezahlt, soll nicht gegen Importe verlieren, die es nicht tun. Aber dieser Gedanke muss bis zum Ende der Wertschöpfungskette gedacht werden. Sonst schützt Europa seine Hochöfen und verliert die Betriebe, die aus ihrem Stahl etwas machen.

Quellen

  1. Wirtschaftsvereinigung Stahl: Daten und Fakten 2025, 2025. Anteil des Maschinenbaus an der Stahlverwendung in Deutschland 12 Prozent, Quelle Eurofer. ↩

  2. Mayer Brown: „EU Adopts CBAM Simplification Regulation: 10 Key Amendments“, 17.10.2025. ↩ ↩2

  3. DIHK: „Erleichterungen beim CO2-Grenzausgleich (CBAM)“, 03.02.2026. ↩

  4. Europäische Kommission: „Price of CBAM certificates“, 05.10.2026. ↩

  5. Richtlinie (EU) 2023/959, Erwägungsgrund 46. ↩

  6. Herbert Smith Freehills Kramer: „EU ETS review: key proposed changes“, August 2026. ↩

  7. Fastmarkets: Analyse zur Reform des EU-Emissionshandels, 15.01.2026. ↩

  8. Vertretung der EU-Kommission in Deutschland: „CBAM: EU-Kommission stärkt Grenzausgleichssystem“, 17.12.2025. Der vorgeschlagene Dekarbonisierungsfonds entlastet Hersteller der Grundstoffe, nicht Exporteure von Folgeprodukten. ↩ ↩2

  9. Germany Trade & Invest: CBAM-Ausweitung, 18.09.2026. ↩

  10. EUROMETAL: „CBAM extension debate heats up as VDMA rejects policy“, 22.04.2026. ↩

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Julian Budak

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