Julian Budak

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Der Strom wird im Netz teuer.

Über den Arbeitspreis wird verhandelt, über das Netzentgelt nicht. Dabei ist es der Teil der Stromrechnung, der in den nächsten Jahren am verlässlichsten steigt.

Julian Budak Gründer von budak.

Wenn in Betrieben über Strom gesprochen wird, geht es meistens um den Einkauf. Wann man bindet, bei wem, zu welchem Preis. Über das Netzentgelt spricht kaum jemand. Es steht auf der Rechnung, man kann es nicht verhandeln, also nimmt man es hin.

Das wird sich ändern müssen. Denn das Netz wird in den nächsten zwanzig Jahren neu gebaut, und bezahlt wird es über genau diese Zeile.

Ein Rabatt aus dem Haushalt

2026 sind die Netzentgelte gesunken. Der Bund hat die Übertragungsnetze mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst, das durchschnittliche Entgelt der Übertragungsnetzbetreiber fiel dadurch von 6,65 auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde.1 Bei Gewerbekunden in der Mittelspannung gingen die Verteilnetzentgelte um knapp ein Drittel zurück.2

Für 2027 sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nur noch 5,525 Milliarden Euro vor.3 Die Übertragungsnetzbetreiber haben daraufhin vorläufige Entgelte von 3,54 Cent veröffentlicht. Ohne Zuschuss wären es 6,52 Cent.4 Und auch die 3,54 Cent gelten nur, wenn das Gesetz rechtzeitig kommt. Im Oktober war es in erster Lesung.5 In den Verteilnetzen zeichnet sich für Betriebe mit Mittelspannungsanschluss ein Plus von knapp vier Prozent ab.6

Das ist keine Entlastung, das ist ein Rabatt nach Kassenlage. Er kann jedes Jahr kleiner werden, und wer damit kalkuliert, kalkuliert mit dem Bundeshaushalt.

Die eigentliche Rechnung kommt noch

Für das Übertragungsnetz nennen die Netzbetreiber Investitionen von rund 440 Milliarden Euro bis 2045, für die Verteilnetze kommt eine Studie auf rund 352 Milliarden.7 Der BDEW hat ausrechnen lassen, dass sich die Netzentgelte für Kunden in der Niederspannung ohne grundlegende Reform bis 2045 mehr als verdoppeln würden.8

Die Bundesnetzagentur arbeitet deshalb an einer neuen Entgeltsystematik, kurz AgNes. Sie soll ab 2029 gelten. Für Verbraucher über 100.000 Kilowattstunden im Jahr soll das bisherige Modell aus Leistungs- und Arbeitspreis durch eine Kapazität ersetzt werden, die man vorab bestellt.9 Zwei Sonderregeln, von denen bisher vor allem die Industrie profitiert hat, laufen Ende 2028 aus: die atypische Netznutzung und die Bandlast-Regel.10 Was danach kommt, will die Behörde erst 2027 festlegen.10

Wer seinen Lastgang nicht kennt, wird 2029 eine Kapazität bestellen, die er nicht braucht, oder für eine bezahlen, die er überschreitet.

Was ein Betrieb heute tun kann

Den Preis pro Kilowattstunde kann kein Betrieb beeinflussen. Seine Spitzen schon. Heute ergibt sich der Leistungspreis aus der höchsten Last des ganzen Jahres.11 Eine einzige Viertelstunde, in der Kompressor, Härteofen und Hallenheizung gleichzeitig anlaufen, bestimmt also, was das ganze Jahr kostet. In einem Mittelspannungsnetz mit einem Leistungspreis von rund 123 Euro pro Kilowatt und Jahr sind 100 Kilowatt weniger Spitze gut 12.000 Euro im Jahr.12

Dafür braucht es keine Großinvestition, sondern zuerst einen Blick in die Lastgangdaten, die der Netzbetreiber ohnehin hat. Welche Spitzen sind echt, welche sind Zufall, welche lassen sich verschieben? Wer das heute weiß, ist für die Kapazitätsbestellung ab 2029 vorbereitet.

Von der Politik wünsche ich mir zweierlei. Netzentgelte, die nicht jedes Jahr vom Haushalt abhängen. Und eine Reform, die Flexibilität belohnt, ohne den Mittelstand zu vergessen. Die bisherigen Sonderregeln haben vor allem großen Verbrauchern genützt. Die neuen sollten auch für einen Betrieb mit achtzig Mitarbeitern erreichbar sein.

Quellen

  1. ZfK: Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen vorläufige Netzentgelte für 2027, 01.10.2026, Wert für 2026. Wert für 2025: ZfK, „Übertragungsnetzentgelte steigen weiter“, 01.10.2024. Zum Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „2026 wird Energie spürbar günstiger“. ↩

  2. ZfK: „Eon & Co: Trends bei Netzentgelten erkennbar“, 09.10.2025. Auswertung von Enet. ↩

  3. Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/8236, 28.09.2026. ↩

  4. ZfK: Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen vorläufige Netzentgelte für 2027, 01.10.2026. ↩

  5. Deutscher Bundestag: Textarchiv zur ersten Lesung, 08.10.2026. ↩

  6. ZfK: Vergleich der Verteilnetzentgelte 2027 auf Basis von Enet, 12.10.2026. Vorläufige Werte, Fall mit 400.000 kWh und 150 kW. ↩

  7. ZfK: Bericht zu den Kosten des Netzausbaus, 23.09.2025. Angaben aus dem Monitoringbericht von BET und EWI. ↩

  8. BDEW: Studie zur Entwicklung der Stromnetzentgelte, 22.07.2025. Erstellt von Consentec. ↩

  9. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zum Festlegungsentwurf AgNes, 06.08.2026. Zum Kapazitätsmodell: Rödl & Partner, AgNes-Festlegungsentwurf, Netzentgelte ab 2029, 19.08.2026. ↩

  10. Bundesnetzagentur: Orientierungspunkte Industrienetzentgelte, 22.04.2026. ↩ ↩2

  11. § 17 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung. ↩

  12. Eigene Rechnung auf Basis von Pfalzwerke Netz: Preisblatt 2026, indikativ, 10.10.2025. Mittelspannung, ab 2.500 Benutzungsstunden. Die Preise unterscheiden sich je Netzbetreiber. ↩

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Julian Budak

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